Halber Kinderfreibetrag wegen Stiefsohn???

Frage:
Vielleicht kennt sich ja jemand mit unserem super Steuersystem aus... also mein Problem ist Folgendes: mein Mann und ich sind seit Oktober, also jetzt, in Steuerklasse 4/4 gewechselt (vorher 3/5, weil ich nicht gearbeitet hab). Für 2005 hatte es mein Mann vertrödelt, die Bescheinigung vom Erstwohnsitz seines Sohnes einzuholen, damit er den halben Kinderfreibetrag bekommt. Also hatte er dieses Jahr keinen. Für 2006 hat er sich jetzt aber wieder diesen Wisch geholt, und somit hat das ja auch alles sein Ordnung, dass er auf seiner Lohnsteuerkarte einen halben Kinderfreibetrag stehen hat. Das Problem ist aber, ich habe auch einen halben drauf! War deswegen auch schon beim Einwohnermeldeamt, um mir den streichen zu lassen, aber die waren der Meinung, dass der bleiben muss, weil wir in 4/4 sind und er deswegen auf beiden Lohnsteuerkarten gleich sein müsste. Auch müsste ich nicht befürchten, dass ich irgendwelche Nachzahlungen leisten müsste aufgrund des Kinderfreibetrages, weil er eh nur bei einem von uns beiden abgezogen würde - hä, aber warum steht er dann bei uns beiden drauf?
Ich hab von der ganzen Sache keine Ahnung, könnte ja jetzt den Infos meines Amtes glauben, aber irgendwie hab ich ein ungutes Gefühl dabei. Weiss jemand, wie es mit Kinderfreibeträgen für Stiefkinder aussieht? Ich hab keine Lust, mich jetzt zwar über niedrigere Abgaben zu freuen, dann aber eine Nachzahlung leisten zu müssen!
Danke schonmal für Eure Hilfe!
Judith
Antwort:
Hallo Demeya,
keine Angst, alles normal. Durch die Hochzeit ist es nun mal Dein Stiefkind geworden. Du hast es als solches angenommen.
Du hast dadurch keine Nachteile. Da sich die Kinderfreibeträge ansich sowie so kaum auswirken. Meist nur auf den Solizuschlag.
Ich habe auch nicht schlecht gestaunt, habe ja auch einen achtzehnjährigen Stiefsohn.
Aber, Ihr dürft auch nicht vergessen, ihn in Eurer Einkommensteuererklärung anzugeben. Dort wird er in Anlage Kind bei Deinem Mann als leibliches Kind und beim Ehepartner (also Dir) als Stiefkind ausgewiesen.
Antwort:
Hallo Susanne!
Danke für die schnelle Antwort! Da bin ich dann ja gleich mal beruhigter. Mich hat das halt ziemlich verwundert, denn ich dachte immer, den Freibetrag bekommen jeweils zur Hälfte nur die beiden Elternteile des Kindes... nun ja, man lernt echt nie aus.
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