Frage:
Hallo
möchte mal nachfragen, ob ein Landrat auch eine Standesamtliche Trauung durchführen darf.Danke
Antwort:
Hallo,
geht normalerweise nicht. Der Landrat muss ja als Standesbeamter bestellt sein. Kommt i.d.R. nur bei manchen Bürgermeistern vor, ist aber die Ausnahme. Sachlich zuständig ist zuerst der STandesbeamte von Eurem Wohnsitz. Dort muss die Anmeldung zur Eheschließung gemacht werden. Heiraten könnt Ihr dann irgendwo in Deutschland, mit einer Ermächtigung. Gibt keine Probleme.
Gruß
Joschka
